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   VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588   

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VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588 (https://dejure.org/2017,20559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2017 - 10 ZB 17.588 (https://dejure.org/2017,20559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 10 ZB 17.588 (https://dejure.org/2017,20559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, § 124a Abs. 4 S. 4; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau; Gefahrenprognose und Annahme einer beachtlichen Wiederholungsgefahr erneuter Gewaltdelikte

  • rewis.io

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau; Wiederholungsgefahr; Gefahrenprognose; keine "einmalige Affekttat"; umfassende Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeit; faktischer Inländer; generalpräventive Erwägungen; ...

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau; Gefahrenprognose und Annahme einer beachtlichen Wiederholungsgefahr erneuter Gewaltdelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Die Ausweisung eines in Deutschland nachhaltig verwurzelten Ausländers könne nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (v. 18.3.2011 - 11 S 2/11) entgegen der Auffassung des Erstgerichts wegen Art. 8 EMRK regelmäßig auch nicht mehr tragend generalpräventiv begründet werden.

    Der unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. März 2011 (11 S 2/11) auf die Zulässigkeit generalpräventiver Erwägungen bei seiner Ausweisung bezogene Einwand des Klägers greift hier aus zwei Gründen nicht durch.

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 ZB 15.2310

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine Ausweisung und

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 ZB 15.2310 - Rn. 14, B.v. 28.4.2017 - 10 ZB 15.2066 - juris Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen des Klägers, der im Zusammenhang mit der behaupteten fehlenden Verhältnismäßigkeit seiner Ausweisung lediglich pauschal auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (v. 12.1.2010, 47486/06) sowie des Oberverwaltungsgerichts Bremen und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verweist, nicht ansatzweise.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Denn bei der der Ausweisung zugrunde liegenden Prognoseentscheidung geht es vor allem um die Beurteilung, ob es dem Ausländer gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 10 ZB 15.2066

    Beurteilung der Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach neuem Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 ZB 15.2310 - Rn. 14, B.v. 28.4.2017 - 10 ZB 15.2066 - juris Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.05.2017 - 10 ZB 17.617

    Rechtmäßige Verlustfeststellung wegen schwerer Gefährdung der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588
    Die divergierenden Rechtssätze sind einander so gegenüberzustellen, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 15.5.2017 - 10 ZB 17.617 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 10 B 17.818

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 9.5.2017 -10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284

    Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen Straftat gegen das BtMG - Erfolgloser

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.3.2019 - 10 ZB 18.2598 - juris Rn. 11; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • VG München, 07.06.2018 - M 27 K 16.2297

    Ausweisung wegen Drogenhandels als Grundinteresse der Gesellschaft

    Das Potential, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • VG Ansbach, 18.02.2020 - AN 11 K 17.02351

    Erfolglose Klage eines Somaliers gegen Ausweisungsverfügung mit

    Maßgeblich ist, ob der Kläger im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris; B.v.10.10.2017 - 19 ZB 16.2636 - juris; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.).
  • VG Aachen, 22.07.2019 - 4 K 741/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 10 C 10.12 - juris, Rn. 19; BayVGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 10 ZB 17.588 - juris, Rn. 5, und vom 4. April 2017 - 10 ZB 15.2062 - juris, Rn. 20 f., sowie vom 7. Februar 2018 - 10 ZB 17.1386 -, juris, Rn. 9.
  • VG München, 18.05.2021 - M 4 K 18.2526

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.11.2017 - 10 B 17.818, BeckRS 2017, 134588; BayVGH, B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 9.5.2017 - 10 ZB 16.57 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass einer strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsentscheidung und dem zugrunde liegenden Gutachten zwar eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte zukommt, diese wegen des unterschiedlichen Prognosezeitraums und -maßstabs aber gerade keine Bindungswirkung entfalten (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21 ff.; BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 21; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 18; B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris; BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5).
  • VG München, 16.12.2021 - M 24 K 21.131

    Ausweisung eines minderjährigen syrischen Staatsangehörigen

    Maßgeblich ist, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BayVGH, aaO. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20).
  • VG München, 18.05.2021 - M 4 K 18.2315

    Ausweisung wegen schwerer und wiederholter Straffälligkeit

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